Wann darf ich ein Urlaubssemester beantragen?
Haben Sie Stress im Studium und möchten Sie sich eine Auszeit nehmen? Vielleicht planen Sie eine längere Reise oder möchten ein Praktikum im Ausland absolvieren. Gründe, ein Urlaubssemester zu beantragen, gibt es viele. Völlig entspannt können Sie danach Ihr Studium wieder aufnehmen. Sie sind wieder leistungsfähig und starten mit neuer Kraft. Gelten eigentlich rechtliche Grundlagen für ein Urlaubssemester?
Was Sie beim Urlaubssemester beachten müssen
Sie haben das Recht auf ein Urlaubssemester, denn es ist im Hochschulrahmengesetz verankert. Sie machen ein halbes Jahr Pause vom Studium – das ist allerdings nicht immer für Studenten auf Fernakademien möglich, bei denen monatlich Gebühren anfallen. Während des Urlaubssemesters auf der Hochschule bleiben Sie immatrikuliert. Je nach Studie- oder Prüfungsordnung dürfen Sie während dieser Zeit nicht am Studium und an Prüfungen teilnehmen. Nicht nur ein Auslandsaufenthalt oder ein Praktikum kann ein Grund für ein Urlaubssemester sein. Aufgrund einer länger andauernden Krankheit kann es sinnvoll sein, dass Sie ein Urlaubssemester beantragen, um nicht zu viel Ausfall zu haben und sich richtig zu erholen.
Stehen Sie während des Urlaubssemesters dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, da Sie beispielsweise eine Arbeit aufnehmen möchten, doch keine bekommen, so haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Bafög müssen Sie in diesem Falle abmelden. Das Urlaubssemester gilt nicht als Fachsemester und wird nicht auf die Studiendauer angerechnet. Während des Urlaubssemesters können Sie zusammen mit anderen Studenten, die ebenfalls ein Urlaubssemester nutzen, Studienreisen organisieren.
Wie Sie ein Urlaubssemester beantragen
Das Urlaubssemester können Sie recht einfach beantragen. An Ihrer Universität oder Hochschule erhalten Sie entsprechende Formulare, die Sie nur ausfüllen und unterschreiben müssen. Das unterschriebene Formular geben Sie im Büro ab. Bei der Beantragung des Urlaubssemesters sollten Sie beachten, wie Ihr Studienprogramm ausfällt. Der Urlaubsantrag ist schnell genehmigt. Da kann es passieren, dass Sie kurzfristig Ihr Urlaubssemester antreten und eine Menge versäumen. Sie haben das Versäumte nachzuarbeiten und müssen eventuell ein Semester wiederholen.
Die Zahl der Urlaubssemester ist bei den meisten Universitäten begrenzt. Sie können zumeist nicht mehr als drei Urlaubssemester beantragen. Möchten Sie mehr als ein Urlaubssemester beantrage, so ist es möglich, dass Sie sich für diese Zeit vollständig von der Universität abmelden müssen. Umso schwerer ist es anschließend, das Studium wieder aufzunehmen. Überlegen Sie, bevor Sie das Urlaubssemester beantragen, sehr genau, ob Sie ein Urlaubssemester brauchen.
Bild: panthermedia.net Bernd Leitner
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